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Wie setzt sich der Strompreis zusammen? |
Kein Buch mit sieben Siegeln! |
Erzeugung und Vertrieb von StromFür die Erzeugung von Strom benötigt man Kraftwerke. Diese wandeln Energie aus Kohle und Erdgas, sowie alterbativ Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft in elektrische Energie um. Um diese Energie zu den Privat- und Geschäftskunden zu bringen, benötigt man das Stromnetz und Kabelleitungen. StromnetzkostenAls Netzkosten bezeichnet man den Neu-, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Stromnetzes, damit dieser zum Endkunden gebracht werden kann. Die Netzentgelte sind staatlich reguliert und werden jedes Jahr neu festgelegt. Diese Kosten sind für jeden Stromanbieter gleich. Strommess- und AbrechnungskostenAls Strommess- und Abrechnungskosten bezeichnet man die jenigen Kosten die zur Aufzeichnung und Dokumentation benötigt werden. Das sind Kosten für den Betreib, den Einbau und die Wartung der Stromzähler. Weitere Kosten entstehen für die Ablesung der Stromzähler, sowie die Rechnungsstellung und den Postversand. Strom EEG-UmlageDie EEG-Umlage beläuft sich in 2014 auf 6,24 Cent/kWh und 2015 auf 6,17 Cent/kWh. EEG bedeutet "Erneuerbaren Energie Gesetz". Diese Umlage wurde eingeführt um den alternative bzw. regenerative Stromerzeugung voranzutreiben. Diese Kosten werden auf alle Stromkunden umgelegt. Strom KWK-UmlageDie KWK-Umlage beläuft sich auf 0,178 Cent/kWh in 2014 und 0,254 Cent/kWh in 2015. KWK bedeutet "Kraft Wärme Kopplung". Diese Umlage wurde eingeführt um eine Emissionsminderung von CO2 zu erreichen. KWK bedeutet das Strom und Wärme nicht getrennt, sondern in einer Anlage erzeugt wird. StromkonzessionsabgabeDiese Konzessionsabgabe beläuft sich im Hochtarif auf 1,32 Cent/kWh, sowie im Niedertarif auf 0,61 Cent/kWh. Diese Abgabe müssen die Energieversorger zahlen um die öffentlichen Wege und Strassen für den Betreib des Leitungsnetzes nutzen zu können. Dies Abgabe wird von den jeweiligen Kommunen und Städten erhoben. Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEVDie Umlage beläuft sich auf 0,092 Cent/kWh in 2014 und 0,237 Cent/kWh in 2015. Die Bundesnetzagentur führte am 01.01.2012 dies Umlage ein. Diese Umlage besagt, dass stromintensive Unternehmen teilweise von den Netzentgelten befreit werden. Die daraus resultierenden entgangenen Kosten werden auf alle Stromkunden umgelegt. Stromumlage für abschaltbare LastenDiese Umlage beläuft sich auf 0,009 Cent/kWh und 2015 auf 0,006 Cent/kWh. Diese Verordnung wurde zum 01.01.2014 eingeführt oder verabschiedet. Abschaltbare Lasten besagt, das große Stromabnehmer zeitweise vom Netz genommen werden können. Dies erhalten hierfür ein Entgelt, daß auf alle Stromkunden umgegt wird. Offshore-HaftungsumlageDie Offshore Haftungsumlage beträgt 0,25 Cent/kWh und in 2015 erstmalig als negative Umlage -0,051 Cent/kWh. Diese Umlage wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Darin werden die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz geregelt und die Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Verbraucher sollen zuviel bezahlte Umlagen wieder erstattet bekommen. StromsteuerDie Stromsteuer beträgt momentan 2,05 Cent/kWh und wird von jeden Kunden bezahlt. Die Stromsteuer wird auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen. UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer mit derzeit 19% ist der größte Steueranteil. Sie wird auf alle vorgenannten Umlagen fällig. |
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