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Die Strompreise steigen weiter! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ein Vergleich lohnt sich! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Energiepreise steigen und steigen. Seit der Freigabe des Strommarktes 1998 können die Energiekunden ihre Stromversorger frei wählen. Fast 1.000 Stromanbieter werben um Kunden und jeder bietet im Schnitt 10 verschiedene Tarife an. Damit Sie in diesen Preisdschungel nicht untergehen, bieten Vergleichsportale ständig aktualisierte und aktuelle Angebote. Den Stromanbieter kann jeder sehr einfach und schnell wechseln. Die Strompreise können jederzeit gewechselt werden, wenn Sie sich nicht in einem Laufzeitvertrag befinden. Überprüfen Sie ihre Tarife, denn 40% der Stromkunden befinden sich in den normalen Grundtarif des jeweiligen Versorgers. Dann können Sie noch bis zu 20% beim Strom einsparen, wie unabhängige Finanzexperten ermittelt haben. Sollte sich ihr Strompreis erhöhen, sollten Sie umziehen können Sie von ihren Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
GrundversorgungIn Deutschland gehört die Belieferung mit Strom, Gas und Wasser zur Grundversorgung der Bürger, dies ist gesetzlich geregelt. Aus diesem Grund gibt es auch in jeder Region einen Grundversorger, der sich um die Lieferung von Strom und Gas kümmert.
Grundversorger sind kommunale Unternehmen, die privatwirtschaftlich organisiert werden und zur Belieferung verpflichtet sind. Sollte der eigene Stromanbieter aufgrund von Insolvenz oder technischen Problemen ausfallen, übernimmt der Grundversorger die Strom- bzw. Gaslieferung.
Die Grundversorgung bietet meistens recht teure Stromtarife (Grundtarif), dieser lässt sich mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Preisvergleiche können sich für Sie also positiv auswirken, damit Sie Strom zu deutlich besseren Konditionen bekommen. Führen Sie einen STROM Preisvergleich durch uns sparen richtig Geld. Regelung der Grundversorgung in Deutschland!Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das zentrale Gesetz ist das Energiewirtschaftsgesetz, dass bereits 1935 in Kraft gertreten ist, und bis heute mehrfach verändert wurde.
Das Energiewirtschaftsgesetz soll preisgünstig, sicher, umweltfreundlich und verbraucherfreundlich die Energieversorgung für die Haushalte in Deutschland sicherstellen. Die oberste Bundesbehörde ist die Bundesnetzagentur, die für die Einhaltung, Aufrechterhaltung und Förderung eines wettbewerbsfähigen Energienetzes zuständig ist.
Stromvergleich nutzen und viel Geld sparen!Unsere STROM Preisvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, sich für Sie passende Tarife herauszusuchen und Ihre jährlichen Kosten um bis zu 500 Euro zu senken. Tariffallen wie fehlende Preisgarantien oder hohe Vorauszahlungen und lange Laufzeiten lassen sich durch entsprechende Einstellungen umgehen. Letztlich kann mit unserem unabhängigen Stromvergleich also jeder Verbraucher und auch jeder gewerbliche Kunde einen Tarif finden, der genau zu seinen Wünschen und Bedürfnissen passt.
Sie möchten die Kosten für Strom senken und dabei Geld einsparen? Nutzen Sie noch heute unseren STROM Preisvergleich und wechseln Sie zu einem günstigeren Stromanbieter. Welche Richtwerte gelten für den Stromverbrauch!Unser Strompreisvergleich funktioniert sehr unkompliziert und ermöglicht es Ihnen, innerhalb von Minuten einen neuen Stromanbieter zu suchen. Sollten Sie keine Vergleichswerte besitzen, können Sie auf die folgenden Werte zurückgreifen.
Was sollten Sie bei einem Tarifvergleich beachten?
Welche Angaben brauchen Sie für den reibungslosen Tarifwechsel?Nachdem Sie sich für einen neuen Stromanbieter entschieden haben, können Sie direkt über unseren STROM Preisvergleich online wechseln.
Sie können den Wechselantrag sofort online ausfüllen und absenden. Natürlich kommt es hierbei auch auf Kündigungsfristen beim alten Stromanbieter an, denn bevor Sie den alten Vertrag nicht gekündigt haben, wird vom neuen Stromanbieter kein Strom geliefert. Der neue Anbieter führt Ihre Kündigung durch, jedoch müssen Sie selbst auf eine fristgerechte Kündigung achten. Sie als Kunde müssen selbst die Kündigungsfrist prüfen und darauf achten, dass der Wechsel reibungslos vollzogen werden kann.
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Wie setzt sich der Strompreis zusammen? |
Kein Buch mit sieben Siegeln! |
Erzeugung und Vertrieb von StromFür die Erzeugung von Strom benötigt man Kraftwerke. Diese wandeln Energie aus Kohle und Erdgas, sowie alterbativ Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft in elektrische Energie um. Um diese Energie zu den Privat- und Geschäftskunden zu bringen, benötigt man das Stromnetz und Kabelleitungen. StromnetzkostenAls Netzkosten bezeichnet man den Neu-, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Stromnetzes, damit dieser zum Endkunden gebracht werden kann. Die Netzentgelte sind staatlich reguliert und werden jedes Jahr neu festgelegt. Diese Kosten sind für jeden Stromanbieter gleich. Strommess- und AbrechnungskostenAls Strommess- und Abrechnungskosten bezeichnet man die jenigen Kosten die zur Aufzeichnung und Dokumentation benötigt werden. Das sind Kosten für den Betreib, den Einbau und die Wartung der Stromzähler. Weitere Kosten entstehen für die Ablesung der Stromzähler, sowie die Rechnungsstellung und den Postversand. Strom EEG-UmlageDie EEG-Umlage beläuft sich in 2014 auf 6,24 Cent/kWh und 2015 auf 6,17 Cent/kWh. EEG bedeutet "Erneuerbaren Energie Gesetz". Diese Umlage wurde eingeführt um den alternative bzw. regenerative Stromerzeugung voranzutreiben. Diese Kosten werden auf alle Stromkunden umgelegt. Strom KWK-UmlageDie KWK-Umlage beläuft sich auf 0,178 Cent/kWh in 2014 und 0,254 Cent/kWh in 2015. KWK bedeutet "Kraft Wärme Kopplung". Diese Umlage wurde eingeführt um eine Emissionsminderung von CO2 zu erreichen. KWK bedeutet das Strom und Wärme nicht getrennt, sondern in einer Anlage erzeugt wird. StromkonzessionsabgabeDiese Konzessionsabgabe beläuft sich im Hochtarif auf 1,32 Cent/kWh, sowie im Niedertarif auf 0,61 Cent/kWh. Diese Abgabe müssen die Energieversorger zahlen um die öffentlichen Wege und Strassen für den Betreib des Leitungsnetzes nutzen zu können. Dies Abgabe wird von den jeweiligen Kommunen und Städten erhoben. Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEVDie Umlage beläuft sich auf 0,092 Cent/kWh in 2014 und 0,237 Cent/kWh in 2015. Die Bundesnetzagentur führte am 01.01.2012 dies Umlage ein. Diese Umlage besagt, dass stromintensive Unternehmen teilweise von den Netzentgelten befreit werden. Die daraus resultierenden entgangenen Kosten werden auf alle Stromkunden umgelegt. Stromumlage für abschaltbare LastenDiese Umlage beläuft sich auf 0,009 Cent/kWh und 2015 auf 0,006 Cent/kWh. Diese Verordnung wurde zum 01.01.2014 eingeführt oder verabschiedet. Abschaltbare Lasten besagt, das große Stromabnehmer zeitweise vom Netz genommen werden können. Dies erhalten hierfür ein Entgelt, daß auf alle Stromkunden umgegt wird. Offshore-HaftungsumlageDie Offshore Haftungsumlage beträgt 0,25 Cent/kWh und in 2015 erstmalig als negative Umlage -0,051 Cent/kWh. Diese Umlage wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Darin werden die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz geregelt und die Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Verbraucher sollen zuviel bezahlte Umlagen wieder erstattet bekommen. StromsteuerDie Stromsteuer beträgt momentan 2,05 Cent/kWh und wird von jeden Kunden bezahlt. Die Stromsteuer wird auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen. UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer mit derzeit 19% ist der größte Steueranteil. Sie wird auf alle vorgenannten Umlagen fällig. |
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